3. Eine trinkbare Geburtstagsüberraschung

Die Social-Media-Konten der TSA, wie @AskTSA, sind großartige Informationsquellen für Reisende, die sich unsicher über den Inhalt ihres Gepäcks sind. Eine Frau nutzte diesen Service, um zu überprüfen, ob ihr Geburtstagskuchen flugtauglich war.
Die Überraschung war, dass der Kuchen nicht aus Biskuit und Glasur, sondern aus Flüssigkeit bestand. Obwohl der Kuchen selbst freigegeben wurde, werden Passagiere daran erinnert, dass sie nur 100 ml (3,4 Unzen) Flüssigkeit in der Kabine mitführen dürfen. Darüber hinaus ist es Ihnen nach Bundesgesetz untersagt, sich während des Fluges selbst Alkohol auszuschenken, selbst wenn Sie Ihren eigenen Alkohol an Bord schmuggeln.