Mythos: Für die Garantie müssen Sie zum Händler

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Autohäuser suggerieren gerne, dass Ihre Werksgarantie erlischt, wenn Sie einen Mechaniker vor Ort an Ihr Auto lassen. Dies ist eine glatte Lüge, die tatsächlich durch Bundesgesetz (den Magnuson-Moss Warranty Act) verboten ist. Sie haben das gesetzliche Recht, Ihr Auto in jeder Werkstatt Ihrer Wahl warten zu lassen oder die Arbeiten sogar selbst durchzuführen, ohne dass Ihre Garantie beeinträchtigt wird.

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Solange die Wartung gemäß dem Herstellerplan durchgeführt wird und Sie Ihre Quittungen aufbewahren, bleibt Ihre Garantie intakt. Ein Händler kann einen Garantieanspruch nur dann ablehnen, wenn er nachweisen kann, dass eine bestimmte Reparatur oder ein Teil eines Drittanbieters tatsächlich den Defekt verursacht hat. Lassen Sie sich nicht dazu drängen, Händlerpreise für einfache Ölwechsel zu zahlen.

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